ESG-Governance bei METUSAN TURNING: Checkliste zur Bewertung der Unternehmensführung

Das “G” in ESG steht für “Governance” (Unternehmensführung) und umfasst die Aspekte Unternehmensethik, Vorstandszusammensetzung und Transparenz. Ziel ist eine effektive und verantwortungsvolle Führung.

Hier finden Sie eine Checkliste, um die Governance-Aspekte (G) von ESG bei METUSAN TURNING zu bewerten und zu verbessern.

Nr. SDG Bezeichnung
1 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
2 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
3 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
4 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur

Beim Risikomanagement geht es um einen Prozess, der darauf Fokussiert, Risiken in einem Unternehmen oder einem Projekt zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und diesen in Folge zu überwachen. Es umfasst die Analyse und Bewertung potenzieller Gefahren und Chancen, um angemessene Maßnahmen zur Risikobewältigung zu treffen und die Ziele und Interessen zu wahren. Risikomanagement trägt dazu bei, die Stabilität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen sicherzustellen.

Bei Metusan Turning kategorisieren wir Risiken in acht Hauptkategorien:

  1. Kunden- und Marktrisiko (z.B. Insolvenzrisiken, Zahlungsausfälle)
  2. Partner- und Lieferantenrisiko (z.B. Preisrisiko, Versorgungsrisiko)
  3. Qualitätsrisiko (z.B. Reklamationen, Schadensfälle, Versicherungen)
  4. Rechts- und Vertragsrisiko (z.B. Legal Compliance)
  5. Personalrisiko (z.B. Facharbeiter, Engpässe)
  6. Technisches Risiko (z.B. Brandschutzrisiko, Instandhaltungsrisiko, Maschinenausfall)
  7. IT-Risiko (NIS2, Cyber Security)
  8. Sicherheitsrisiko (z.B. Covid, Blackout, Diebstahl)
  9. Naturbezogenes Risiko (z.B.: Blackout, Hochwasser, Erdbeben)

Wir beurteilen die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß und erstellen für jedes Risiko entsprechende Maßnahmen und Notfallpläne.

§82b der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet Unternehmer, ihre Arbeitsstätten regelmäßig durch einen geeigneten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung umfasst die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu treffen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind zu dokumentieren und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorzulegen.

Ein Verhaltenskodex dient dazu, die Verhaltensstandards für Mitarbeiter in einem Unternehmen festzulegen. Er legt fest, was akzeptabel ist und was nicht, sowie faire und freundliche Interaktionen und die Lösung von Problemen. Ziel des Verhaltenskodex ist es, ein positives und respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern, um ein angenehmes Miteinander zu sicherzustellen.

Mitarbeiter können jederzeit Verstöße gegen die Regeln und Gesetze, die im Bereich des HSchG (HinweisgeberInnen­schutzgesetz) liegen, anonym melden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass Unternehmen vorgegebene Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten einhalten müssen, wie die Einholung klarer Einwilligungen, Sicherheitsmaßnahmen und das Gewähren von Rechten an die Betroffenen. Verstöße können Geldstrafen nach sich ziehen.

In unserem Fall wird die IT von einer externen Firma übernommen, welche unsere Aufträge gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Auf unserer Website legen wir besonderen Wert auf einen sorgfältigen Umgang mit den Daten unserer Mitarbeiter.