Nachdem es nicht für alle Bauprodukte harmonisierte Normen gibt, besteht für diese Produkte die Möglichkeit sich auf einem anderen Weg zertifizieren zu lassen.

Die betroffenen Produkte bzw. Produktgruppen sind in der Baustoffliste ÖA ausgewiesen und auch dort reguliert.

Dabei bildet die ÜA-Zertifizierung die Grundlage, sie baut auf verschiedenste technische Regelwerke und Normen auf.

Mit dem ÜA-Einbauzeichen und der einhergehenden Registrierungsbescheinigung wird der eigenen Pflicht nachgegangen die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte freizugeben.

In Österreich ist dafür dieser gesetzlich vorgeschriebene Nachweis zu erbringen.

Die betroffenen Bauteile werden in der Registrierungsbescheinigung definiert und müssen sowohl einer werkseigenen Produktionskontrolle, wie auch einer Fremdüberwachung unterzogen werden.

Da wir alle Anforderungen erfüllt haben, dürfen nun auch wir das Einbauzeichen ÜA für ausgewählte Produkte führen.